Zu verkaufen außengebietsgrundstück
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Bebaubarkeit
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3% |
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Geschossflächenzahl
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nicht angegeben |
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Bruttogeschossfläche
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Strom
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Gas
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Geschossflächenzahl
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nicht angegeben |
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Strom
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keine |
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Wasser
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keine |
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Gas
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keine |
Beschreibung
Zum Verkauf steht ein Grundstück, das unter das ungarische Bodengesetz fällt und dessen Auslegung öffentlich bekannt gemacht werden muss. Derzeit ist es landwirtschaftlich nutzbar und als Ackerland klassifiziert.
- 9725 m2
- Umfassende Maße: Breite parallel zum Lupasee 102 m, Länge 101 m und 92 m, das Grundstück hat eine leicht trapezförmige Form. Die Seite in Richtung Szentendre misst 101 m.
- Im Bild gesondert markiert!
- Das Gebiet ist hydrogeologisch geschützt.
- Bebaubarkeit besteht für landwirtschaftliche Zwecke, abgestimmt auf die landwirtschaftliche Nutzung.
Das Grundstück liegt zwischen dem Lupa-See und der Donau in der Tutaj-Straße, direkt neben dem Fahrradweg, der Szentendre und Óbuda verbindet.
Die Klassifizierung lautet: Ackerland in landwirtschaftlicher Nutzung.
Mit dem Auto erreicht man das Grundstück am besten über die Ausfahrt Budakalász von der Hauptstraße 11. Das Grundstück ist über den Damm auf der rechten Seite der Lupa-Insel erreichbar.
Der einfachste Zugang erfolgt über den Fahrradweg, der komplett asphaltiert ist und nur mit Genehmigung befahren werden darf, daher ist die Nutzung mit dem Auto ausschließlich Eigentümern vorbehalten.
Zusammenfassung des ungarischen Bodengesetzes:
1. **Ziel des Bodengesetzes**: Regelung des Eigentums an landwirtschaftlichen Flächen zum Schutz der inländischen Eigentümer und Nutzer.
2. **Wer darf Land kaufen?**: Landwirtschaftliche Flächen dürfen nur von inländischen natürlichen Personen gekauft werden; Unternehmen und juristische Personen nur in Ausnahmefällen.
3. **Kaufvoraussetzungen**: Für Flächen über 1 Hektar muss der Käufer eine landwirtschaftliche Fachausbildung besitzen.
4. **Vorkaufsrecht**: Steht unter anderem dem Nutzer des Landes, den benachbarten Eigentümern vor Ort und den lokalen Landwirten in strenger Reihenfolge zu.
5. **Öffentliche Bekanntmachung**: Der Kaufvertrag wird vom zuständigen Amt 60 Tage am Schwarzen Brett ausgehängt, damit die Vorkaufsberechtigten Stellung nehmen können.
6. **Vorkaufsrechtserklärung**: Berechtigte können während der Aushangfrist schriftlich erklären, dass sie ihr Vorkaufsrecht ausüben möchten.
7. **Behördliche Genehmigung**: Wenn kein Vorkaufsberechtigter erklärt oder das Recht nicht ausgeübt wird, prüft die Landwirtschaftsverwaltung den Vertrag.
8. **Prüfung der Rechtskonformität**: Die Behörde kontrolliert, ob der Käufer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt (z. B. landwirtschaftlicher Status, Höchstbesitzgrenze).
9. **Eintragung des Eigentums**: Nach behördlicher Genehmigung erfolgt die Eintragung im Grundbuchamt.
10. **Zweck des Verfahrens**: Verhinderung von Spekulationen und Sicherstellung des Zugangs zu Land für lokale Landwirte.
Regelungen zur Kostenerstattung bei Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten eines anderen Käufers:
1. **Ausübung des Vorkaufsrechts**: Der Berechtigte tritt anstelle des ursprünglichen Käufers zu denselben Bedingungen.
2. **Unveränderte Vertragsbedingungen**: Der Vorkaufsberechtigte darf nur zum im ursprünglichen Vertrag festgelegten Preis und Konditionen kaufen.
3. **Schutz des ursprünglichen Käufers**: Er verliert zwar den Erwerb, ist aber vor finanziellen Nachteilen geschützt.
4. **Kostenerstattungspflicht**: Der Vorkaufsberechtigte muss dem ursprünglichen Käufer alle nachweisbaren Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf und der Vertragserrichtung erstatten.
5. **Beispielhafte erstattungsfähige Kosten**: Anwaltsgebühren, Vermessungskosten, Dokumentenerstellung, Reisekosten, sonstige Verwaltungsausgaben.
6. **Nachweispflicht**: Die Kosten müssen durch Belege wie Rechnungen und Quittungen belegt werden.
7. **Streitigkeiten**: Bei Unstimmigkeiten kann dies vor einem Zivilgericht geklärt werden.
8. **Gesetzliche Grundlage**: Gewährleistung eines fairen Verfahrens und Rechtssicherheit im Vertragswesen.
9. **Ziel**: Verhinderung von finanziellen Nachteilen für den Käufer durch Ausübung des Vorkaufsrechts Dritter.
10. **Wichtig zu wissen**: Der Vorkaufsberechtigte tritt nur dann in die Rechte des Käufers ein, wenn er seine Verpflichtungen kennt und erfüllt.
Folgende Dienstleistungen biete ich Ihnen zusätzlich im Büro an:
Unabhängige Kreditaufnahme, CSOK+, Babaváró-Anträge, Rechtsberatung, Erstellung von Energieausweisen, Grundbuchamtliche Abwicklung.
Ich freue mich auf Ihren Anruf – auch am Wochenende!
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