Zu verkaufen sonstiges grundstück
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Bebaubarkeit
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3% |
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Geschossflächenzahl
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nicht angegeben |
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Bruttogeschossfläche
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nicht angegeben |
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Aussicht
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Panorama |
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Strom
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in der Straße |
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in der Straße |
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Gas
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keine |
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Kanalisation
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keine |
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Bebaubarkeit
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Geschossflächenzahl
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nicht angegeben |
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Bruttogeschossfläche
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nicht angegeben |
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Aussicht
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Panorama |
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Strom
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in der Straße |
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Wasser
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in der Straße |
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Gas
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keine |
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keine |
Beschreibung
Die Ingatlan Presszó bietet einen geschlossenen Garten mit Blick auf den Balaton in Balatoncsicsó zum Verkauf an.
Die Merkmale des von Ingatlan Presszó angebotenen bebaubaren geschlossenen Gartens in Balatoncsicsó:
- Panoramablick auf den Balaton
- Geschlossener Garten, Aushangpflichtig
- 3062 m2 großes (21 Meter breit und 145 Meter lang) rechteckiges Grundstück, leicht abschüssig
- 3 % bebaubar (bereits mit Juhfark-Reben bepflanzt)
- Versorgungsanschlüsse: Strom in der Nähe (ca. 50 m), kein Gasanschluss in der Nähe, Wasseranschluss über Genossenschaft vorhanden, Anschlussmöglichkeiten müssen abgestimmt werden
- Ganzjährig erreichbar über eine stabile, mit Gras und Erde befestigte Straße
- Gebietseinstufung: Mk-1
(2) Für landwirtschaftliche Flächen gelten folgende allgemeine Vorschriften:
a) Wohnwagen, Wohncontainer oder andere mobile Bauten dürfen auch vorübergehend nicht auf landwirtschaftlichen Flächen aufgestellt werden,
b) eigenständige Werbeträger, Werbeanlagen und öffentliche Toiletten sind nicht zulässig,
c) entlang von Wasserläufen ist ein 50 Meter breiter Streifen, entlang von stehenden Gewässern ein 100 Meter breiter Streifen für Gebäude und Anlagen nicht zulässig; die Nutzung als Rasenfläche ist zu erhalten.
§ 13 (1) Das landwirtschaftliche Gartengebiet gliedert sich für Grundstücksteilung und Bauplatzierung in folgende Zonen:
a) Mk-1: Weinbaugebiet, Ortsrand, neben Weinbau und Wirtschaftsgebäuden, erlaubt auch Wohnnutzung, weinbaulich geprägte Gartenzone.
(2) Die Mindestbreite des Grundstücks in den landwirtschaftlichen Gartengebieten beträgt 12 m, die maximale Grundfläche eines Gebäudes 120 m2.
(4) In der Mk-1-Zone (weinbauliche Ortsrandzone) dürfen nur Gebäude für Weinbau, Weinverarbeitung, Weineinlagerung, Weintourismus, sowie Keller und mit deren Vorhandensein Wohnnutzung errichtet werden. Wohnnutzung ist nur zulässig, wenn die Grundstücksgröße mindestens 3000 m2 beträgt.
(5) In der Mk-1-Zone dürfen Gebäude und Anlagen nur errichtet werden, wenn mindestens 80 % des Grundstücks als Garten genutzt wird. Im Weinkatastralgebiet ist die Baugenehmigung an den Weinbau gebunden.
Gebietskürzel: Mk-1
Gebäudetyp (G-Wirtschaft, L-Wohnen): Wirtschaftlich und Wohnlich
Mindestgröße des bebaubaren Grundstücks (m2): 2700 m2
Kleinste Grundstücksbreite (m): 18 m
Bauweise: freistehend
max. Bebauungsgrad: 3 %
max. Gebäudehöhe (m): 4,0
Sollte das von Ingatlan Presszó angebotene geschlossene Gartenstück oder eine andere Immobilie aus unserem Angebot Ihr Interesse geweckt haben, rufen Sie uns gerne unter der angegebenen Telefonnummer an.
Unser Büro empfiehlt auf Wunsch Fachleute: Anwalt, Energieausweis, Kreditvermittlung, Wertermittlung, Statiker, Vermessungsingenieur, Architekt, Innenarchitekt, Elektriker, Wasser-, Gas- und Zentralheizungsinstallateur, Maurer, Fliesenleger.
Mit freundlichen Grüßen,
Péter Bódis
Immobilienverkäufer
Ingatlan Presszó
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