Zu verkaufen feriengebietsgrundstück
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Bebaubarkeit
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3% |
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Geschossflächenzahl
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nicht angegeben |
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Bruttogeschossfläche
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Aussicht
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Panorama |
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Strom
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in der Straße |
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Gas
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Kanalisation
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Bebaubarkeit
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Geschossflächenzahl
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nicht angegeben |
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Bruttogeschossfläche
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nicht angegeben |
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Aussicht
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Panorama |
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Strom
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in der Straße |
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Wasser
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nicht angegeben |
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Gas
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Kanalisation
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Beschreibung
Seltene Gelegenheit: 23 Meter Straßenfront, unschlagbarer Ausblick!
In der Tavirózsa-Straße, der höchsten Straße in Tök, stehen zwei nebeneinanderliegende Grundstücke (784 m² und 1029 m²) zum Verkauf, die zusammen eine unvergleichliche Lage bieten. Der Panoramablick auf das Zsámbéki-Becken und die Budaer Berge ist unverbaubar – davor darf nichts gebaut werden.
Warum ist dies die beste Investition in der Gegend?
Im Gegensatz zu den meisten Nyakas-hegy-Grundstücken, die aufgrund ihrer Breite von 9–13 Metern nur mit Keller bebaut werden dürfen, verfügen diese beiden Grundstücke zusammen über eine 23 Meter breite Straßenfront. Das ist der entscheidende Punkt: Damit wird die in den Vorschriften vorgeschriebene Grenze von 16 Metern bereits überschritten, sodass hier offiziell ein Gewerbegebäude errichtet werden kann.
Warum Sie sich für dieses Grundstück entscheiden sollten:
Bebauungsmöglichkeiten: Gemäß der 3%-Regel der HÉSZ ist hier ein Gewerbegebäude mit einer Geschossfläche von ca. Auf dem Grundstück können 54 m² bebaut werden. Da Keller und Dachgeschoss mitgezählt werden, ermöglicht das Grundstück den Bau eines komfortablen, mehrgeschossigen Gebäudes mit einer Gesamtfläche von über 150 m².
Rechtlicher Status:
Die Stilllegung des Grundstücks ist beim Grundbuchamt bereits in Bearbeitung. Zum Zeitpunkt des Verkaufs wird das Verfahren abgeschlossen sein, sodass Sie nicht auf die Bekanntmachung warten müssen und das Grundstück sofort erwerben können.
Versorgung:
Ein unterirdisches Stromkabel verläuft entlang der unteren Grundstücksgrenze (einfacher Anschluss). Wasser kann über einen Bohrbrunnen bezogen werden (die Nachbarn haben bereits in 40–45 Metern Entfernung einwandfreies Wasser).
Auf dem Grundstück befindet sich eine Holzhütte, die vor der Übergabe abgerissen wird. Das Grundstück wird leer und sauber übergeben.
Dieses Grundstück ist ideal für alle, die ein großzügiges und weitläufiges Grundstück in einer der schönsten Straßen von Nyakas-hegy suchen, um ein repräsentatives Gebäude mit Panoramablick zu errichten.
Dank des im Bau befindlichen Autobahnabschnitts M100 und der sich entwickelnden, zunehmend besiedelten Nachbarschaft bietet dieses Grundstück in den kommenden Jahren ein hohes Wertsteigerungspotenzial.
Die Zone Mk-1 ist die landwirtschaftliche Kleingartenzone:
1. Auf den Grundstücken der landwirtschaftlichen Zone darf ein landwirtschaftliches Gebäude errichtet werden, das der landwirtschaftlichen Nutzung und Instandhaltung dient.
2. Wohngebäude oder Ferienhäuser sind in dieser Zone nicht zulässig.
3. Das Abwasser von Grundstücken mit Wasseranschluss muss – sofern kein öffentlicher Abwasserkanal vorhanden ist – in einer zertifizierten, wasserdichten Abwassergrube gesammelt werden.
4. Mindestgrundstücksgröße für die Bebauung: 1.500 m²
5. Mindestgrundstücksgröße für ein Gewerbegebäude: 720 m²
6. Mindestgrundstücksbreite für ein Gewerbegebäude: 16 m
7. Auf Grundstücken unter 720 m² sind nur Keller zulässig.
8. Maximale oberirdische Bebauungsfläche: 3 %, jedoch maximal 65 m² Geschossfläche
9. Maximale unterirdische Bebauungsfläche: 3 %
10. Maximale Gebäudehöhe: 3,5 m
11. Bei Gebäuden mit einer Giebelwandbreite von maximal 7,5 m an der kürzeren Seite darf die für die Bauzone vorgeschriebene maximale Gebäudehöhe um 0,5 m erhöht werden.
12. Die einzelnen Fassadenhöhen der Gebäude dürfen die für die Bauzone vorgeschriebene Gebäudehöhe um maximal 20 % überschreiten.
13. Gebäude und Bauwerke müssen mindestens 5 m von der öffentlichen Grundstücksgrenze, mindestens 4 m von der seitlichen Grundstücksgrenze und mindestens 5 m von der hinteren Grundstücksgrenze entfernt sein.
14. Gebäude dürfen nicht auf einem Damm errichtet werden.
15. Zäune oder Versorgungsanlagen dürfen auf der öffentlichen Grundstücksseite in einem Abstand von mindestens 6 m zur Achse der unbefestigten Wege errichtet werden. An den Grundstücksgrenzen darf ein Zaun maximal 2 m hoch sein.
16. Nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Flächen müssen zu 80 % als gepflegte Grünflächen wiederaufgeforstet werden.
Die Kartensuche ist vorübergehend nicht verfügbar.