Zu verkaufen wochenendhaus
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Immobilienzustand
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In mittlerer Kondition |
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Baujahr
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zwischen 1950 und 1980 |
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Klimaanlage
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nicht angegeben |
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Barrierefrei
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nicht angegeben |
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Aussicht
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Panorama |
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Dachgeschoss
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nicht einbaubar |
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Strom
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vorhanden |
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Wasser
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vorhanden |
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Gas
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keine |
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Kanalisation
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keine |
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Immobilienzustand
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In mittlerer Kondition |
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Baujahr
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zwischen 1950 und 1980 |
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Klimaanlage
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nicht angegeben |
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Barrierefrei
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nicht angegeben |
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Aussicht
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Panorama |
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Dachgeschoss
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nicht einbaubar |
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Strom
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vorhanden |
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Wasser
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vorhanden |
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Gas
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keine |
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Kanalisation
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keine |
Nachhaltigkeit
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Durchschnittlicher gasverbrauch
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keine Gasinstallation in der Immobilie |
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Durchschnittlicher stromverbauch
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nicht angegeben |
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Nebenkosten
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nicht angegeben |
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Hausverwaltungskosten
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nicht angegeben |
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Heizung
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elektrische Flächenheizung |
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Sonnenkollektor
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nicht angegeben |
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Isolierung
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nicht angegeben |
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Energiezertifikat
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nicht angegeben |
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Durchschnittlicher gasverbrauch
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keine Gasinstallation in der Immobilie |
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Durchschnittlicher stromverbauch
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nicht angegeben |
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Nebenkosten
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nicht angegeben |
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Hausverwaltungskosten
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nicht angegeben |
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Heizung
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elektrische Flächenheizung |
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Sonnenkollektor
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nicht angegeben |
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Isolierung
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nicht angegeben |
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Energiezertifikat
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nicht angegeben |
Beschreibung
Im geschlossenen Gartenbereich von Várpalota, in einer sehr netten Straße unterhalb des Waldes, steht ein kleines Haus mit mehr als 3000 m2 Grundstück zum Verkauf!
Dieses kleine Haus befindet sich in der Ferienzone von Várpalota, daneben gibt es zahlreiche renovierte Immobilien.
Die Gegend ist bei Einheimischen beliebt, sie wird immer schöner und dichter bebaut.
In diesem Gebiet steht ein renovierungsbedürftiges, statisch stabiles und gut gebautes Ziegelhaus-Ferienhaus mit einem zugehörigen 3673 m2 großen Grundstück zum Verkauf.
Laut Kataster ist das Grundstück ein geschlossener Garten mit Obstbäumen, Weinreben, Gartenflächen und zu einem Drittel Ackerland.
Der direkte Hinternachbar des Grundstücks ist der Wald, daneben liegen wunderschön renovierte kleine Häuser und Ferienhäuser.
Das Gebiet ist größtenteils über eine asphaltierte Straße erreichbar, die letzten 200-300 Meter sind geschottert.
Neben dem Haus gibt es zahlreiche Bäume und Obstbäume.
Zoneneinteilung:
Mk1
Vorschriften zur Zoneneinteilung:
§ 65 (1) Zum Garten-Agrargebiet gehören die ehemals geschlossenen Gartenbereiche, die im Bebauungsplan abgegrenzt sind.
(2) In den Randzonen des Agrargebiets dürfen ausschließlich Wirtschaftsgebäude für
a) Pflanzenbau,
b) Wein- und Obstanbau sowie Verarbeitung,
c) Gartenwirtschaft errichtet werden.
(3) In den Garten-Agrarbereichen dürfen nicht errichtet werden:
a) Wohngebäude oder Wohnanteile,
b) Wohnwagen, Containerhäuser,
c) separate Außentoiletten,
d) landwirtschaftliche Betriebsgebäude in industriellem Maßstab (über den Eigenbedarf hinaus), Verarbeitungsstätten, Reparaturwerkstätten für landwirtschaftliche Maschinen, Tierhaltungsanlagen.
(4) Pro Grundstück darf nur ein Wirtschaftsgebäude errichtet werden.
(5) Keller, die separat oder an das Wirtschaftsgebäude angebaut sind, dürfen nur mit Erddeckung und Begrünung ausgeführt werden.
(6) Gebäude sind auf dem Grundstück unter Einhaltung folgender Abstände zu errichten:
a) vom öffentlichen Straßenrand 5 m im Mk/1-Gebiet, 10 m im Mk/2-Gebiet,
b) seitliche Grundstücksgrenze 3 m,
c) hintere Grundstücksgrenze 10 m,
d) der Mindestabstand zwischen Gebäuden (anhand der tatsächlichen Fassadenhöhe) ist stets einzuhalten.
(7) Im Garten-Agrargebiet darf ein neues öffentliches Wassernetz nur gleichzeitig mit dem Bau einer öffentlichen Abwasseranlage errichtet werden. Bis zur Sicherstellung der Abwasserentsorgung darf das Wassernetz nicht in Betrieb genommen werden.
(8) Die Höhe von Zäunen darf maximal 1,50 m betragen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns, rufen Sie auch am Wochenende an! :)
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